Donnerstag, 31. März 2011

Mitbestimmen - Mitgestalten

Unser letztes Wochenende war geprägt von der Teilnahme an der Züchtertagung und alljährlich stattfindenden Mitgliederversammlung des BCD. Hofgeismar (bei Kassel gelegen) war der zentrale Ort des Geschehens und bot hinsichtlich der Veranstaltungen für uns einmal mehr erkenntnisreiche Einblicke in die Vereinsatmosphäre.

Schwerpunktthema der Züchtertagung war die derzeit viel diskutierte Problematik "Ektopische Ureteren beim Briard". Speziell zu diesem Thema eingeladen war die Mitarbeiterin der Klinik Norderstedt und Doktorantin von Herrn Prof. Dr. Nickel, Frau Svenja H.. Bedauerlicherweise erkrankte Frau H. sehr kurzfristig und stand somit für den angedachten Vortrag mit anschließender Fragerunde nicht zur Verfügung. Die Organisatoren der Veranstaltung mühten sich, in Anbetracht der misslichen Situation bestmöglich zu improvisieren. Zudem erörterten die Anwesenden die Ergebnisse der im vergangenen Jahr an alle Zuchtaktiven und entsprechend Interessierte gerichtete Umfrage. Das unter Abstimmung erzielte Fazit zum Vorschlag 1 der Umfrage erstaunte uns persönlich sehr. Eine deutliche Mehrheit votierte gegen eine Untersuchungs- und Auswertepflicht bei Herrn Prof. Dr. Nickel für alle Welpen vor der Wurfabnahme und Abgabe an die Käufer. Die Mehrheit präferierte stattdessen freiwilliges Tun. Wir hegen diesbezüglich Zweifel. Denn Lebens- und Vereinserfahrungen lehren uns, dass eine allgemein bekundete Freiwilligkeit in der Regel nicht zum gewünschten Ziel führt. Sehen wir also mit Spannung auf die Züchterschaft und unter Umständen überrascht uns die in einem Jahr durchzuführende Evaluation positiv. 

Die Mitgliederversammlung am Sonntag besuchten knapp 100 stimmberechtigte Mitglieder; Gäste waren zugelassen und vertreten.
Den Großteil der Versammlungszeit nahmen die einzelnen Beschlüsse zur beantragten Satzungsänderung ein. Überwiegend nachvollziehbare, indes aus unserer Sicht durchaus auch fragwürdige, Modifizierungen wurden vorgenommen. Für uns unverständlich war in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass eine Ausnahmeregelung etabliert wurde, die sich letztlich auf die Möglichkeit des Nichtwollens (der Übernahme von konkreten Aufgaben im Vorstand) der Komiteemitglieder stützt.
Unseres Erachtens stehen von den Mitgliedern eines Vereines ordentlich gewählte Komiteemitglieder in Verantwortung gegenüber dem Verein und deren Mitgliedern. Von diesen dürfen wir unseres Erachtens erwarten, dass sie sich über die ihnen per Satzung und Vereinsordnungen übertragenen Aufgaben selbständig und mit der erforderlichen Disziplin ins Benehmen setzen. Selbst von Vorstands-/Komiteemitgliedern bis dato nicht ausgeübte bzw. zunächst ungewohnte Tätigkeiten lassen sich aneignen oder von mit der Materie vertrauten Komitee- oder Vereinsmitgliedern vermitteln.

Das Wochenende insgesamt war kurzweilig und wir betrachten unsere Teilnahme an beiden Veranstaltungen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des wahrgenommenen Stimmrechts, als Bereicherung. Die sich für uns nebenbei mit alter und neuer Generation von Züchtern ergebenden Gespräche waren hierbei nicht nur aufschlussreich, sondern regelrecht belebend.




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